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Jahresbericht 2019

        Anhang

        Kinder-.und.Jugendarbeit.ist.nach.§.11.Achtes.Buch.Sozialgesetzbuch.ein.
        Teil.der.Kinder-.und.Jugendhilfe..Sie.ist.neben.der.Bildung.und.Erziehung.
        im.Elternhaus,.Kindergarten.oder.Schule.und.beruflicher.Ausbildung.ein.
        weiterer.wichtiger,.ergänzender.Bildungsbereich.in.der.Freizeit.der.Kinder.
        und.Jugendlichen..Ziel.der.Kinder-.und.Jugendarbeit.ist,.zur.Persönlichkeits-
        entwicklung.junger.Menschen.beizutragen..Sie.soll.an.die.Interessen.der.
        jungen.Menschen.anknüpfen.und.von.ihnen.mitbestimmt.und.mitgestaltet.
        werden..Junge.Menschen.sollen.zur.Selbstbestimmung.befähigt.und.zu.
        gesellschaftlicher.Mitverantwortung.und.sozialem.Engagement.angeregt.
        und.hingeführt.werden..Die.Kinder-.und.Jugendarbeit.wendet.sich.grund-
        sätzlich.an.alle.Kinder.und.Jugendlichen.unter.27.Jahren.(hauptsächlich.
        an.Kinder.und.Jugendliche.im.Alter.zwischen.sechs.und.18.Jahren).und.
        nicht.in.erster.Linie.an.sog..„Problemgruppen“..Jugendarbeit.hat.sich.in.
        Deutschland.nach.Familie.und.Schule.zunehmend.als.„drittes.Standbein.
        der.Erziehung“.etabliert.
        Gesetzlicher Auftrag - Sozialgesetzbuches 8. Buch (SGB VIII)
        Nach.§.1.SGB.VIII.ist.es.das.Ziel.der.Kinder-.und.Jugendhilfe.(und.damit.auch.
        der.Kinder-.und.Jugendarbeit),.das.Recht.auf.Erziehung.zu.gewährleisten.
        und.die.persönliche.und.soziale.Entwicklung.junger.Menschen.zu.eigen-
        verantwortlichen.und.gemeinschaftsfähigen.Persönlichkeiten.zu.fördern.
        Dazu.sind.Leistungen.anzubieten,.die.Mädchen.und.Jungen.gleichberechtigt.
        zur.Selbstbestimmung.befähigen.und.zu.gesellschaftlicher.Mitverantwortung.
        und.sozialem.Engagement.anregen.und.hinführen.(§.8,.§.9.und.§.11.des.
        SGB.VIII)..Darüber.hinaus.ist.die.Kinder-.und.Jugendhilfe.auch.verpflichtet,.
        zur.Schaffung.oder.Erhaltung.von.positiven.Lebensbedingungen.sowie.einer.
        kinder-.und.familienfreundlichen.Umwelt.beizutragen.(§.1.SGB.VIII).und.
        die.Kinder-.und.Jugendarbeit.freier.Träger.zu.unterstützen.(§.12.SGB.VIII),.
        also.den.Stadtjugendring.und.seine.Jugendverbände.und.Jugendgruppen.
        In.§.11.SGB.VIII.sind.die.Schwerpunkte.der.Jugendarbeit.festgelegt..Dazu.
        gehören.demnach:
        Außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, ge-
        sundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung
        Damit.ist.festgestellt,.dass.die.Jugendarbeit.einen.eigenständigen.Bildungs-
        auftrag.neben.der.Schule.hat..Dieser.setzt.am.Alltag.und.an.der.Lebenswelt.
        und.am.Interesse.der.jungen.Menschen.an.und.lebt.von.der.Freiwilligkeit.
        der.Teilnahme.
        Jugendarbeit in Sport, Spiel, Geselligkeit
        Sportvereine.und.-verbände.bieten.attraktive.Angebote.für.Kinder.und.Ju-
        gendliche.und.haben.die.weitaus.meisten.Mitglieder.organisiert..


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