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Jahresbericht 2015
Die.Förderrichtlinien.sind.vor.allem.in.5.Punkten.verändert.worden:
1.. Es.werden.in.Zukunft.nur.die.Jugendorganisationen.und.Jugendgruppen.
von.Vereinen.und.Verbänden.gefördert,.die.auch.Mitglied.des.Stadtju-
gendring.Kaufbeuren.sind.
2.. Bei.den.Anträgen.mit.Fristbeschränkung.nach.Beendigung.der.Maßnah-
me.besteht.zwar.weiterhin.die.8-wöchige.Einreichungsfrist,.diese.wird.
jedoch.um.weitere.4.Wochen.nach.tatsächlicher.Einreichung.verlängert,.
wenn.Unterlagen.zur.Vervollständigung.des.Antrages.nachgefordert.
werden.
3.. Im.Bereich.Förderung.von.Freizeitmaßnahmen.bleibt.zwar.die.sog..De-
fizitförderung.bestehen,.es.müssen.jedoch.nur.ab.einer.zu.erwartenden.
Fördersummen.von.300,-.€.die.Belegkopien.der.Kosten.mit.eingereicht.
werden.-.diese.Vereinfachung.betrifft.den.allergrößten.Teil.der.Anträge.
zu.Freizeitmaßnahmen!
4.. Im.Bereich.Grundförderung.ist.das.letztmögliche.Abgabedatum.jetzt.
der.30.11..des.laufenden.Jahres.(wie.bei.der.Materialförderung),.und.
nicht,.wie.bisher,.der.31.03..des.laufenden.Jahres.
5.. Im.Bereich.der.Aus-.
und.Fortbildung.für.Jugend-
leiter. ist. von. der. direkten.
Förderung. der.Teilnehmer.
(welche. beinhaltete,. dass.
die.nur.Teilnehmer.und.nicht.
die.Jugendorganisation.den.
Antrag.stellen.konnten.und.
gefördert. wurden). wieder.
auf. die. Förderung. der. Ju-
gendorganisation.umgestellt.
worden,. da. sich. heraus-
gestellt.hat,.dass.i.d.R..die.
Jugendorganisationen. die.
Kosten.für.diese.Fortbildung.
übernommen. haben. und.
nicht.die.Teilnehmer.direkt..
Zudem.wurde.von.der.an-
teiligen.Förderung.auf.eine.
Förderung.nach.Tagessatz.
Die neuen Förderrichtlinien und überarbeitete Antragsformulare können umgestellt.
auf der Homepage des SJR unter www.sjrkf.de im Menü „Servicestelle/
Zuschüsse“ als PDF heruntergeladen werden.
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